inzwischen ist die 49. überarbeitete Auflage des „Kleinen Ratgebers für Hartz IV-Empfänger" erschienen. In der Neuauflage wurden wesentliche Kürzungen und Vereinfachungen vorgenommen sowie aktuelle Änderungen im Hartz IV-Recht mit einbezogen.
Nicht weiter eingegangen wird hierbei auf die seit dem 01.05.2012 gültige Wohnaufwendungenverordnung (WAV) des Berliner Senats. Da auch diese Verordnung rechtswidrig ist und zudem die aktuellen Erfordernisse des Berliner Mietspiegels nicht berücksichtigt, habe ich dagegen eine Petition an das Berliner Abgeordnetenhaus eingereicht. Zudem wird demnächst das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam eine Entscheidung treffen. Bei der WAV handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, worüber die Jobcenter individuelle Festlegungen zu treffen haben.