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das

Kultur- und Nachbarschaftszentrum

Beratungsangebot

Sehr geehrte Damen und Herren,

jeweils am 4. Montag im Monat führt die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg in Berlin Mitte im RuDi-Nachbarschaftszentrum eine Rentenberatung für interessierte Bürger durch. Diese findet in der zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Um die Durchführung zu gewährleisten, sind mindestens 8 Teilnehmer erforderlich. Dazu ist eine Vorabmeldung zur terminlichen Absprache an die Sozialberatungsstelle des RuDi-Nachbarschaftszentrums per Mail erforderlich.

Lfd. Nr. Vorname Name Rentenversicherungsnummer oder Geburtsdatum Beratungsinhalt

Durch die Rentenberaterin Frau Kulisch wird dazu vorher bereits die Kontenklärung und die Höhe Ihrer zu erwartenden Altersrente ermittelt, die Ihnen dann während des beratungsgesprächs ausgehändigt wird.

Auskunft wird auch zur Problematik der sogenannten „Zwangsverrentung" erteilt. Menschen, die ein Alg II erhalten, sind verpflichtet, andere Sozialleistungen zu beantragen, wenn diese Vorrang haben. Nach Auffassung der Bundesregierung gehört dazu auch eine vorzeitige Altersrente (auch Altersrente mit Abschlägen).
Bis zum 31.12.2007 schütze die sogenannte 58er-regelung vor der Zwangsverrentung, also eine Rente mit Abschlägen vorzeitig beantragen zu müssen. Dieser Schutz gilt aber nur noch für „alffälle": Ein „Altfall" liegt vor, wenn bereits vor dem 01.01.2008 ein Anspruch auf das Alg II bestand.

Geklärt werden können auch offene Kontenklärungszeiten, Fragen zur Riesterverrentung und zur Erwerbsminderungsrente. Nutzen Sie die Ihnen gebotene kostenlose Rentenberatung, um einer zukünftigen Altersarmut zu entgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Zöllner

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Aktualisierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

pünktlich am 02.04.2012 ist die 74. Auflage des „Kleinen Behördenratgebers für Hartz IV-Empfänger" erschienen. Sie wurde auf Grund der am 01.04.2012 in Kraft getretenen neuen Vorschriften der Bundesagentur für Arbeit erstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Zöllner

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


„Wenn der Jobcenter –


Kunde in der Sozialberatung sein Recht einfordert – Ein Kommentar zur aktuellen Situation in den Jobcentern"


In Deutschland sind über sechs Millionen Menschen auf Unterstützung vom Staat angewiesen. Verwaltet werden sie von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern. Mit der Reform der Sozialhilfe und der Neugliederung der Arbeitsämter 2005 sollte alles einfacher und unbürokratischer werden, transparenter und gerechter. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Sachbearbeiter haben, genauso wie die Jobcenter-Kunden, mit einer immensen Regelungswut seitens der Politik zu kämpfen.


Das schlägt sich auch in der Mentalität der Jobcenter-Kunden nieder, die die Hartz IV-Beratungsstelle im „RuDi" Kultur- und Nachbarschaftszentrum aufsuchen. Die Einen sind impulsiv und lassen ihrer Verärgerung freien Lauf, andere sind verzweifelt und es fließen dabei schon einmal Tränen, letztere haben sich bereits aufgegeben und hoffen im Stillen auf eine positive Lösung ihres Problems.
Meist sind die Arbeitsvermittler oder die Fallmanager im Jobcenter die Bösen, die hartherzig jeden Antrag ablehnen oder die Wünsche der Betroffenen gar nicht erst zur Kenntnis nehmen.


Dabei stellt sich die Situation im Jobcenter beim genaueren Hinsehen doch etwas anders dar:


Problem Nr. 1:

Eine Leistungsbewilligung beim Jobcenter wird üblicherweise für einen Bewilligungszeitraum von einem halben Jahr erstellt. Häufig aber ändern sich die Verhältnisse des Antragstellers innerhalb dieser Frist, sodass Korrekturen seitens des Bearbeiters vorgenommen werden müssen – Anrechnungen und Rückabwicklungen. Und gerade bei Rückabwicklungen von Leistungen kommt es naturgemäß häufig zu Klagen und Widersprüchen durch den Antragsteller. Die darauf folgenden ständigen Gesetzesanpassungen haben das System in den sieben Jahren ihres Bestehens kompliziert gemacht. 70 Änderungen gibt es bislang im Sozialgesetzbuch 2 (im Volksmund "Hartz IV"), Vorschriften, die aufgrund handwerklicher Fehler mittlerweile schon bis zu acht Änderungen erfahren haben.


Problem Nr.2:

Ein weiteres Problem ist, dass der Großteil der Sachbearbeiter nur befristet für zwei Jahre eingestellt wird. Da die Arbeitslosenzahlen im Allgemeinen sinken, will die Politik in den Ämtern Personal einsparen. In den nächsten Jahren sollen fast 17.000 Stellen abgebaut werden. Und das geht nur mit befristeten Angestellten.


Auch Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, sieht dieses Dilemma:


"Es tut mir richtig weh, wenn ich sehe, dass wir uns von gut eingearbeiteten Kollegen, in die wir investiert haben, trennen müssen. Und andere nehmen müssen, die wieder bei null anfangen ... Wir brauchen Dauerbeschäftigte in diesem System, weil es eben eine hochanspruchsvolle Materie ist. Und wir können nicht mit einer hohen Personalfluktuation leben – das ist letztlich das Schlimmste, das einem Kunden passieren kann."


Fazit:

Ein Appell, der sich an das zuständige Ministerium und an die Politik richtet. Denn Fakt ist, dass viele Sachbearbeiter wieder im Jobcenter landen – nur diesmal als Antragsteller auf der anderen Seite des Tresens. Ein Druck, der sich auch häufig im täglichen Umgangston in den Ämtern niederschlägt. Und die Leidtragenden sind wieder die Jobcenter-Kunden.


Den Jobcenter-Kunden hilft diese Erkenntnis aber wenig, denn sie sind im Endergebnis die Opfer dieser Entwicklung. Hier eine schnelle Abhilfe zu schaffen und den bürokratischen Hürden wirksam entgegenzutreten, ist eine vordringliche Aufgabe der Hartz IV-Beratungsstelle des „RuDi" Kultur- und Nachbarschaftszentrums.


Der Grundtenor meiner Arbeit: „Es ist besser, 10 Mal miteinander sachlich zu reden, als einmal mit Kanonen auf Spatzen zu schießen".

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Zöllner